| Als Heilpraktikerin erstelle ich 
  meine Liquidation aufgrund der GbüH, 
  der Gebührenordnung für Heilpraktiker. 
  Private und Zusatz-Versicherungen, 
  in deren Rahmen Heilpraktikerkosten abgedeckt sind, 
  erstatten in der Regel die Behandlungskosten.  
 
 
 | ||
| 
 Schmerztherapie  
 | ||